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Arbeitsrecht

Seit 1993 ist Rechtsanwalt Dr. Ulrich Brock Fachanwalt für Arbeitsrecht und damit Spezialist für die Bearbeitung von schwierigen Fällen aus allen Bereichen des Arbeitsrechts. Neben seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Herr Rechtsanwalt Dr. Brock ausgebildeter Mediator und Verhandlungstrainer, als solcher seit über sechs Jahren Dozent für Verhandlungstechnik an der Leibniz Universität Hannover tätig. Auch wenn die Kanzlei in Celle ihren Sitz hat, berät vertritt Herr Dr. Brock doch alle Mandanten auch deutschlandweit.

Als Fachanwalt berät Herr Dr. Brock Arbeitgeber und Arbeitnehmer außergerichtlich unter anderem zu folgenden Fragen:

Sämtlichen Problemstellungen aus dem Gebiet allgemeinen Arbeitsrechts

Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen

Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Vorbereitung von Kündigungen

 Innerbetriebliche Konfliktbereinigung durch professionelle Verhandlungsführung

Beratung im Zusammenhang mit Mutterschutz und Elternzeit

Eingruppierung im Bereich von Tarifverträgen

Beratung von Betriebs – und Personalräten

Bei diesen Beratungen finden regelmäßig meditative Ansätze zur außergerichtlichen Beilegung bevorstehender Konflikte und einvernehmlicher Gestaltung der Zukunft Eingang in die Beratungsgespräche.

In seiner Eigenschaft als Prozessanwalt greift Herr Dr. Brock auf eine langjährige Prozesserfahrung als Berufungsanwalt am Oberlandesgericht Celle, an zahlreichen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten zurück. Diese Prozesserfahrung bringt Herr Dr. Brock bei gerichtlichen Vertretungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein. Hierbei geht es hauptsächlich um folgende Themen: 

 Allgemeine Arbeitsgerichtliche Prozesse 

 Kündigungsschutzprozesse

 Eingruppierungsprozesse

 Berufungsprozesse

Eine regelmäßige intensive Fortbildung als Anwalt für Arbeitsrecht zeichnet Fachanwälte wie Herrn Dr. Brock aus. Die aus aktuellen Fortbildungen gezogenen Erkenntnisse über Neuerungen im Arbeitsrecht stellen stets eine große Hilfe für die aktuelle Begleitung aller Art von Prozessen für den Anwalt dar.

Zielsicheres Verhandeln für Arbeitgeber

Mehr als andere Rechtsgebiete lebt das Arbeitsrecht davon, dass vor Beginn einer Auseinandersetzung eine erfolgreiche Strategie geplant und bis zum Ende aller Verhandlungen durchgeführt und eingehalten werden muss. Die Erfahrung zeigt: Viele Arbeitgeber setzen sich nicht rechtzeitig mit den Erfolgsaussichten einer personellen Maßnahme, insbesondere der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auseinander. Das hat dann zur Folge, dass im Kündigungsschutzverfahren der Rechtsstreit für den Arbeitgeber teuer wird. Rechtsanwalt Dr. Brock berät und verhandelt für Arbeitgeber auf einer strategisch sicheren Linie. Als Dozent für Verhandlungstechnik an der Leibniz Universität Hannover ist es Dr. Brock gewöhnt, jede Verhandlung so gut mit dem Mandanten vorzubereiten, dass das vorher strategisch geplante Ziel sicher erreicht wird. Das spart in der Regel viel Geld!

Erfolgreiches Verhandeln für Arbeitnehmer

Viele Arbeitnehmer werden durch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses regelrecht aus der Bahn geworfen. Der Kündigungsschutzprozess ist von Gesetzes wegen nur auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gerichtet, eines Arbeitsverhältnisses, in dem man eigentlich nicht mehr sein will. Wenn es dann um die Beendigung eines solchen Arbeitsverhältnisses geht, spielt stets Geld eine wesentliche Rolle. Bei etwa gleichen Chancen schlagen Gerichte häufig eine sogenannte „Regel Abfindung“ vor. Rechtsanwalt Dr. Brock prüft zunächst die Sach- und Rechtslage aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen als spezialisierter Arbeitsrechtler. Abfindungen für Arbeitnehmer sind für ihn kein Standard sondern ein Ausgleich dafür, wie die Chancen wirklich stehen. Das führt in der Regel zu deutlich höheren Abfindungsbeträgen, als sie von Arbeitgebern und Gerichten vorhergesehen werden.

Interessengerechtes Verhandeln

Verhandeln für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer hat in der Regel nur dann eine konkrete Erfolgsaussicht, wenn man versteht, wie sich die Interessen der anderen Partei darstellen. Rechtsanwalt Dr. Brock ist seit mehr als 15 Jahren Mediator und Wirtschaftsmediator. In dieser Eigenschaft arbeitet Rechtsanwalt Dr. Brock auch in Betrieben, in denen die Beziehungen auseinandergeraten sind. Hier sorgt Dr. Brock für einen angemessenen und vernünftigen Ausgleich, indem er den Beteiligten deutlich macht, dass allein ihr Ziel, ihre Zielbestimmung und ihr Wunsch nach Ausgeglichenheit von Bedeutung ist bei gleichzeitiger Wahrnehmung der unterschiedlichen Strukturen, die jeder Mensch in das Arbeitsleben mitbringt. Solche meditativen Verhandlungsführungen haben in der Vergangenheit bereits vielfach zu zahlreichen Konfliktlösungen innerhalb von Betrieben geführt.

Ihr FachAnwalt für Arbeitsrecht

Dr. Ulrich Brock

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator (DAA)
Wirtschaftsmediator (CFM)
Dozent für Verhandlungstechnik
(Leibniz Universität Hannover)